- Neuverpflichtung
- Neu|ver|pflich|tung, die:1.a) das Verpflichten neuer Personen:drei -en pro Jahr;b) erneute Verpflichtung:von seiner N. wurde abgesehen.2. (bes. Sport)a) das Verpflichten neuer Spieler[innen];b) neu verpflichtete[r] Spieler[in]:die -en fügten sich schnell in die Elf ein.
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Neu|ver|pflich|tung, die: 1. a) das Verpflichten einer neuen Person: nur drei -en pro Jahr (Welt 4. 6. 65, 8); b) erneute Verpflichtung: von seiner N. wurde abgesehen. 2. (bes. Sport) a) vgl. ↑Neueinkauf (1); b) vgl. ↑Neueinkauf (2): die -en fügten sich schnell in die Elf ein.
Universal-Lexikon. 2012.